ALBA hat einen geschichtsträchtigen Urteilsspruch erzielt! Ein Richter hat J.H.A. zu vier Monaten Haft, Aberkennung von Rechten und Pflichten für das passive Wahlrecht während der Inhaftierung, sowie für ein Jahr und sechs Monaten Berufsverbot, Ausübung von Ämtern, die mit Tieren zu tun haben und Übernahme aller Kosten, inkl. der Kosten für die zivilrechtliche Anzeige, verurteilt, wegen Totschlagens und gegen eine Wand werfen der neugeborenen Welpen seiner Jagdhündin.

Am vergangen 10. Januar fand die mündliche Verhandlung gegen Don J.H.A. wegen Tiermisshandlung statt. Das genannte Verfahren wurde durch eine Anzeige von A.L.B.A. gegen Don J.H.A. in Gang gebracht, da feststand, dass der Angeklagte am 10. September 2007 sieben neugeborene Welpen mit einem Stock schlug und anschließend gegen eine Wand warf, was schließlich deren Tod zur Folge hatte. Später warf er die Kadaver in einen Müllcontainer. Besagte Tatbestände wurden bei der spanischen Polizei (Guardia Civil) zur Anzeige gebracht, welche an das Amtsgericht Nr. 6 von Torrejón de Ardoz und hinterher an das Strafgericht Nr. 3 von Alcalá de Henares weitergeleitet wurde.

 An die Staatsanwaltschaft wurde der Straftatbestand der vorhergesehenen Tiermisshandlung  gem. Art. 337 des Strafgesetzbuches beantragt mit einer geforderten Strafe von einem Jahr Haft und drei Jahren Berufsverbot, Ausübung von Ämtern, die mit Tieren zu tun haben sowie Übernahme aller Kosten.

 Die durch A.L.B.A. eingereichte zivilrechtliche Anzeige beantragte das gleiche Strafmaß wie die Staatsanwaltschaft.

 Das Strafgericht Nr. 3 von Alcalá de Henares hat folgendes Strafurteil ausgesprochen:

 Ich verurteile den Angeklagten D. J.H.A. als verantwortliche Person der Tiermisshandlung, wie oben erwähnt, ohne dass mildernde Umstände zusammentreffen bezüglich der strafrechtlichen Konsequenzen zu vier Monaten Haft, Aberkennung von Rechten und Pflichten für das passive Wahlrecht während der Inhaftierung, sowie für ein Jahr und sechs Monate Berufsverbot,  Ausübung von Ämtern, die mit Tieren zu tun haben und zur Übernahme aller Kosten, inkl. der Kosten für die zivilrechtliche Anzeige.

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